1. Das Mandatsverhältnis kommt erst durch die Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung und, falls dies vom Rechtsanwalt gefordert worden ist, mit Leistung des Vorschussbetrages zu Stande.
2. Für den Auftrag des Auftraggebers an den Rechtsanwalt geltenden die nachfolgenden Mandatsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Aufträge, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nur dann zur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen zu informieren und ihm alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Dokumente vorzulegen. Dasselbe gilt für während des Auftrags eingehende oder widergefundene Schriftstücke. Der Rechtsanwalt darf von der Richtigkeit dieser Angaben ausgehen.
4. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags, Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte und fachkundige Dritte, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure etc. heranzuziehen. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten, ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
5. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bezieht er Dritte zur Bearbeitung des Auftrags ein, stellt er sicher, dass sich diese ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichten.
6. Der Rechtsanwalt unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. 300.000 € je Schadensfall. Die Haftung des Rechtsanwalts für Vermögensschäden wird auf diesen Betrag begrenzt, soweit nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird.
Auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers kann die Deckungssumme und entsprechend die Haftungssumme erhöht werden. Der Rechtsanwalt haftet nicht für Pflichtverstöße Dritter.
7. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm Schriftverkehr per E-Mail übersandt werden kann, sofern er seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat. Er willigt zudem ein Rechnungen lediglich in elektronischer Form zu erhalten.
8. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrags mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Der Rechtsanwalt darf diese Daten an Dritte weitergeben und von diesen verarbeiten lassen, soweit er dies im Rahmen des Auftrags für erforderlich hält. Der Mandant hat die diesbezügliche Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und unterzeichnet.
9. Auf die Mandatsvereinbarung ist griechisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Athen.
10. Die Rechtsunwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.