Die Ministerialentscheidung A1076, in der die Einzelheiten zur Beantragung vorläufigen und zurückzuzahlenden staatliche Beihilfe, ist veröffentlicht worden. Durch diese Ministerialentscheidung werden die in Artikel 3 des Gesetzesaktes vom 30.03.2020 „Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie“ bestimmten Maßnahmen für die „Vorläufige zurückzuzahlende staatliche Beihilfe“ umgesetzt. Artikel 3 des Gesetzesaktes vom 30.03.2020 In Art. 3 des Gesetzaktes...Read More
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