Mit gemeinsamem Ministerialerlass des Gesundheits- und Justizministeriums vom 12.03.2020 ist beschlossen worden den Betrieb der griechischen Gerichte vom 13.03.2020 bis einschließlich zum 27.03.2020 einzustellen.
Hiervon aus ausgenommen sind u.a.:
- Die Veröffentlichung von Urteilen
- Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
- Strafrechtliche Schnellverfahren