Mit gemeinsamem Ministerialerlass des Gesundheits- und Justizministeriums vom 27.03.2020 ist die Verlängerung der Einstellung des Betriebs der griechischen Gerichte bis einschließlich zum 10.04.2020 beschlossen worden.
Hiervon aus ausgenommen sind weiterhin u.a.:
- Die Veröffentlichung von Urteilen
- Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
- Strafrechtliche Schnellverfahren