Ab dem 15.06.2020 wird das Betriebsverbot für saisonal betriebene Hotels aufgehoben und ab dem 01.07.2020 dürfen alle Flughäfen im Land ohne COVID-19-Test oder Quarantäne, aus dem Ausland angeflogen werden.
Der Hotelbetrieb wird unter Auflagen gestellt, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten, aber auch um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Gleichzeitig soll, so das ausdrückliche Ziel der griechischen Regierung, das Urlaubserlebnis nicht wesentlich eingeschränkt werden. Dies ist nach Ansicht des Verfassers äußerst gut gelungen.
Diese Auflagen, die sog. Hygieneprotokolle, sind nach Beratung mit den zuständigen Verbänden nun vorgestellt worden und sehen Folgendes vor:
- Check-in
- In den Hygiene Protokollen wird die Empfehlung ausgesprochen, den Check-in im Freien durchzuführen, wo dies möglich ist
- Wenn möglich den Check in elektronisch durchzuführen
- Die Bezahlung von Rechnungen in Bar soll vermieden werden; diese sollen elektronisch versendet und überwiesen werden
- Es sollen Abstandsmarkierungen am Boden angebracht werden
- Erhöhte Hygiene-Maßnahmen des Personals
- Häufige Desinfektion des Tresens
- Bereitstellung von Desinfektionsmittel für die Gäste
- Bereitstellung von Informationen für die Gäste
- Die Anbringung einer Plexiglasscheibe an der Rezeption ist freiwillig
- Key-Cards werden beim Check-out in einen speziellen Behälter gelegt und desinfiziert
2. Restaurant und Buffet
Es dürfen unter Auflagen betrieben werden:
- A la carte Restaurant
- Büffet
- Frühstücksraum
- Bar (innen und außen)
Es gelten die Auflagen, die für alle Restaurants im Land gelten. Hierzu gehören Abstandregeln zwischen den Tischen, eine Beschränkung der Personen an einem Tisch etc.
(Anmerkung: Speziell für das Büffet sind keine speziellen Regelung enthalten, es ist jedoch vereinbart worden, dass das ausgewählte Essen vom Hotelpersonal an den Tisch gebracht werden soll.)
In der Küche
- Soll das HACCP Protokoll eingehalten werden,
- Eine spezielle Vorgehensweise bei der Entgegennahme von Lebensmitteln eingehalten werden
- Das Personal soll spezielle Hygienemaßnahmen einhalten
- Sicherheitsabstände zwischen dem Personal sind einzuhalten
- Unbefugten ist der Zutritt verboten
3. Swimming pools
Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden.
Für die Swimmingpools im Freien gilt:
- Begrenzte Höchstanzahl der Badenden im Pool (5 m2 pro Person)
- Duschen vor und nach der Benutzung des Pools
- Spezielle Chlor- und ph-Werte
- Sicherheitsabstände zwischen den Liegen
- Spezielle Reinigung der Liegen
- Zurverfügungstellung von großen Badetüchern für die Liegen
4. Reinigung der Zimmer und der gemeinschaftlich genutzten Räume
- Die Reinigung der Zimmer wird entsprechend der Anweisungen der Nationalen Gesundheitsorganisation durchgeführt
- Für den Fall von Vorfällen gelten spezielle Vorgaben
- Gemeinschaftsräume werden häufig gereinigt
- Solange dieselben Gäste das Zimmer bewohnen soll nicht täglich gereinigt und die Handtücher auf Nachfrage gewechselt werden
- Nach Abreise soll entweder das Zimmer 24h Stunden leer bleiben und eine „normale“ Reinigung (noch o.g. Anweisungen) oder eine „intensive“ Reinigung durchgeführt werden. Diese sieht u.a. die Benutzung eines Dampfreinigers mit mindestens 70° C vor
- Dekorationskissen und Magazine sollen sich nicht in den Zimmer befinden
- Die TV Fernbedienung soll sich in einer Schutzfolie befinden
- Gute Lüftung
- Spezielle Schutzmaßnahmen für Reinigungskräfte
- Bettbezüge sollen speziell gereinigt werden
5. Personal
- Das Personal wird gesondert geschult und hat eine diesbezügliche eidesstattliche Erklärung abzugeben
- Die Schulung erfolgt online und beinhalten u.a. Allgemeine Kenntnisse zu COVID-19, Übertragung Schutzmaßnahmen, Vorgehensweise bei Vorfällen etc.
- Dem Personal müssen hinreichend Schutzmaterialien (Maske, Handschuhe, Desinfektionsmittel) zur Verfügung stehen
- Bei Symptomen muss das Personal zu Hause bleiben
- Dasselbe gilt, wenn ein Familienmitglied erkrankt
- Das Personal wird angehalten täglich Fieber zu messen
6. Transfer vom und zum Flughafen
Die Anzahl der Personen in Bussen, Minibussen und anderen Fahrzeugen ist auf höchstens 50 % beschränkt worden.
7. Vorgehensweise bei einem Vorfall und allgemeine Vorkehrungen
- Alle Beherbergungsbetriebe müssen ein entsprechendes Protokoll führen
- Hotels mit über 50 Zimmern müssen entsprechend der Protokolle einen Aktionsplan ausarbeiten
- Es wird eine Verantwortliche Person zur Überwachung und für den Ernstfall bestimmt
- Jedes Hotel muss mit einem Arzt zusammenarbeiten und hat dies nachzuweisen
- Bei einem Verdachtsfall ist nach den Vorgaben der Gesundheitsoranisation vorzugehen
- In jeder Destination gibt es ein Quarantäne-Hotel
- Im ganzen Land gibt es sechs Krankenhäuser, die Speziell für die Aufnahme von COVID-19-Patienten eingerichtet sind