Gesellschaftsrecht in Griechenland

Das Gesellschaftsrecht ist unsere Kernkompetenz. Wir beraten Unternehmen in Griechenland ergebnisorientiert und mit dem Fokus auf den Erfolg ihrer Investion.

Wir begleiten internationale Investoren, von den ersten Schritten bis zur Verwirklichung der Investition, betreuen ihre griechische Gesellschaft beim operativen Geschäft und beraten die Konzernmutter bei allen strategischen Entscheidungen. Dynamisch und effizient.

Wir verstehen uns als „verlängerter Arm“ Ihrer Rechtsabteilung in Griechenland, sind international ausgerichtet, gut vernetzt und laufend über die aktuellen Entwicklungen informiert. Unsere Expertise basiert auf langjähriger Erfahrung im griechischen Wirtschaftsrecht und ein tiefes wirtschaftliches Verständnis.

Das griechische Gesellschaftsrecht ist in den vergangenen Jahren stark verändert und deutlich modernisiert worden. Es ist die Möglichkeit zur One-Stop-Shop-Gründung von Gesellschaften eingeführt und das Aktiengesetz vollständig reformiert worden, eine weitere, flexiblere Form der Kapitalgesellschaft ist entstanden und das elektronische Handelsregister vollständig umgesetzt worden. Weitere Entwicklungen stehen an.

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht

in Griechenland

1. One-Stop-Shop Gesellschaftsgründung

Die Gründung einer griechischen Gesellschaft erfolgt schnell und unkompliziert auf einer Online-Plattform. Voraussetzung ist das alle Informationen und Dokumente vorliegen und hochgeladen werden können.

2. Modernisierung des Aktiengesetztes

Im Jahr 2018 ist das griechische Aktiengesetz vollständig reformiert worden. Dabei sind EU-Richtlinien umgesetzt, gewisse rechtliche Unklarheiten geklärt, aber vor allem ist der Regelungsrahmen flexibler gestaltet worden.

3. Elektronisches Handelsregister

Das elektronische Handelsregister ist die Stelle zur Offenlegung von Geschäftsinformationen in Griechenland und „Amtsblatt“ i.S.d. Richtlinie 2009/101/EG.

Registrierungspflichtige Geschäftsinformationen werden auf der Webseite des elektronischen Handelsregisters veröffentlicht und können kostenlos eingesehen werden.

Grundzüge des Gesellschaftsrechts in Griechenland

Das griechische Gesellschaftsrecht sieht einen Numerus clausus der Gesellschaftsformen vor. Das bedeutet, dass Gründer keine „eigene“ Rechtsformen frei erschaffen können, sondern sich bei der Wahl der Gesellschaftsform für eine der gesetzlich vorgesehenen Rechtsformen entscheiden müssen.
Unter den vorgesehenen Rechtsformen erfolgt eine Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften (oHG, KG, EWIV etc.) spielen, nicht zuletzt auf Grund der Tatsache der uneingeschränkten persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter (mit Ausnahme der Kommanditisten bei einer KG), für ausländische Investoren nur im Ausnahmefall eine Rolle.

Im Folgenden daher lediglich ein erster kurzer Überlick zu den wichtigsten Kapitalgesellschaften nach griechischem Recht:

Die griechische Aktiengesellschaft

Die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft ist in Griechenland weit verbreitet und wird nicht selten auch von kleineren Unternehmen bevorzugt. Dies liegt sicherlich an dem erhöhten Ansehen dieser Rechtsform auf dem griechischen Markt, aber auch an der Tatsache, dass Aktiengesellschaften bei der Vergabe von Fördermittel in der Vergangenheit bevorzugt worden sind.
Das griechische Aktiengesetz ist im Jahr 2018 weitreichend reformiert worden und deutlich flexibler gestaltet worden. Das neue Aktiengesetz ist seit dem 01.01.2019 in Kraft.
Hier ein paar Eckdaten zur griechischen AG:


Mindeststammkapital 25.000 €

Mindeststammkapital muss voll eingezahlt werden

Kann von einem Gesellschafter gründet werden

Zwei Organe (Vorstand und Hauptversammlung)

Vorstand kann aus einer Person bestehen

Die griechsiche GmbH (EPE)

Seit 2012, dem Jahr der Neueinführung der moderneren und flexibleren Rechtsform der IKE, werden immer weniger EPE gegründet. Im Jahr 2018 lag der Anteil der neu gegründeten EPEs bei weniger als 2 Prozent der Gesamtzahl. Der Anteil der neu gegründeten IKE hingegen lag bei über 50 Prozent.
Wir halten die Gründung einer EPE nicht mehr für sinnvoll und raten unseren Mandaten, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, entweder eine IKE oder eine SA zu gründen.

IKE - Die flexible griechsiche GmbH

Die Rechtsform der IKE ist im Jahre 2012 durch das griechische Gesetz 4072/2012 neu ins Leben gerufen worden und seitdem die meistgewählte Unternehmensform. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, die Rechtsbeziehungen können sehr flexibel gestaltet werden und die Kosten sind vergleichsweise niedrig. Die Unternehmensform derIKE wird eher von mittleren und kleineren Unternehmen verwendet.
Hier ein paar Eckdaten:

Kein Mindeststammkapital erforderlich (1 €)

Das Kapital ist vollständig einzuzahlen

Als Bar-, Sacheinlage oder als Garantie

Einpersonen-IKE ist möglich

Zwei Organe (Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung)

Ein oder mehrere Geschäftsführer

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