Handelsrecht in Griechenland

Als deutsche Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Griechenland sind wir auf die Beratung in grenzüberschreitenden handelsrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert.

Die Lieferung von Waren, steht neben der Erbringung von Dienstleistungen, im Mittelpunkt nahezu jeglicher wirtschaftlichen Betätigung. Zwischen Griechenland und Deutschland sind die Handelsbeziehungen besonders eng. Deutschland exportiert jährlich Waren im Wert von knapp 6 Milliarden Euro nach Griechenland und ist damit der größte Warenlieferland und zugleich auch der wichtigste Handelspartner des Landes.

Die Stärke unserer Kanzlei zeigt sich besonders bei handelsrechtlichen Angelegenheiten. Als deutsche und zugleich griechische Rechtsanwälte mit Spezialisierung im Wirtschaftsrecht, verfügen wir über die Kenntnis beider Rechtsordnungen. Dies, im Zusammenspiel mit der langjährigen Erfahrung bei der Betreuung von Unternehmen aus dem deutsch-sprachigen Raum in Griechenland, kommt hier besonders zum Tragen. Wir setzen dies gewinnbringend für unsere Mandanten ein.

Unsere Beratungsleistung in handelsrechtlichen Angelegenheiten, geht von der Vertragsgestaltung bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und darüber hinaus. Soll ein Vertriebsnetz in Griechenland aufgebaut oder die Vertriebsstruktur geändert werden? Wird die Tochtergesellschaft liquidiert und ein Vertrag mit einem Handelsvertreter oder einem Vertragshändler geschlossen? Werden vereinbarte Leistungen oder Zahlungen nicht oder schlecht erfüllt?

Wir beraten zu den Besonderheiten des griechischen Rechts und begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen mit ihren griechischen Partnern. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und setzen, falls erforderlich Ihre Forderung gerichtlich durch.

Besonderheiten handelsrechtlicher Verträge

in Griechenland

1. Handelsvertreter/ Vertragshändler in Griechenland

Mit der EU-Handelsvertreterrichtlinie ist das nationale Handelsvertreterrecht harmonisiert und es sind EU-Standards zum Recht der Handelsvertreter geschaffen worden. Die Richtlinie ist in Griechenland durch das Präsidentialdekret 219/1991 gesetzlich umgesetzt worden (bspw. ist in Art. 9 der Abfindungsanspruch geregelt – entspricht dem deutschen § 89b HGB).
Das Vertragshändlerrecht ist auch in Griechenland nicht gesetzlich geregelt. Allerdings ist seit 2007 die analoge Anwendung der Bestimmungen zum Handelsvertreter gesetzlich vorgegeben. Voraussetzung ist das Bestehen eines Alleinvertriebsvertrages und die Eingliederung in die Vertriebsorganisation des Unternehmers.

2. Grenzüberschreitende Handelsverträge

Bei grenzüberschreitenden Handelsverträgen kann sowohl der Gerichtsstand, als auch das anwendbare Recht frei vereinbart werden. Ist keine Vereinbarung getroffen, sind die griechischen Gerichte zuständig (Art. 7 I b EuGVO) und griechisches Recht ist anwendbar (Art. 4 I b. Rom-I-VO).

3. Einbeziehung von AGB

Ist die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart worden führt dies zur vorrangigen Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG). Dies hat zur Folge, dass sich die Einbeziehung von AGB nach Art. 14, 18 f. CISG richtet. Anders als nach der sonstigen BGH Rechtsprechung gilt dann bei kollidierenden AGB die Theorie des letzten Wortes („last shot“). Ist das nicht gewollt, sollte die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Überblick zum Handelsrecht in Griechenland

Das Vertriebsrecht in Griechenland ist, ebenso wie in den meisten europäischen Ländern, durch die Rechtsfortbildung der nationalen Gerichte und die Entscheidungen des EuGH geprägt. Lediglich das Recht des Handelsvertreters ist gesetzlich geregelt, die anderen Vertragsformen basieren auf der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit. Die Rechtsfolgen sind weitestgehend an das Handelsvertreterrecht angelehnt. Vertragsfreiheit, laufende Marktentwicklungen, aber auch eine voranschreitende Digitalisierung führen zu ständigen Veränderungen und entsprechende Anpassungen in Rechtsprechung und Vertragsgestaltung.

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