Wir sind Experten in der rechtlichen Beratung von Unternehmen aus der Tourismusbranche in Griechenland. Wir kennen die Brache und ihre rechtlichen Besonderheiten.
Wir beraten Hotelgesellschaften, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Investoren im Hotelbereich, bei Privatisierungen des griechischen Staates und bei M&A von Unternehmen aus der Tourismusbrache. Rechtsanwalt Pilios ist Autor des Kapitels „Hotel Acquisitions in Greece“ im offiziellen Leitfaden zum griechischen Recht in englischer Sprache der Trade and Invest Agentur des griechischen Staates „Enterprise Greece“(www.greeklawdigest.gr), Jurist der Tourismusgruppe der deutschen Botschaft Athen, hat im Rahmen eines Beratungsauftrages für den griechischen Privatisierungsfonds (www.hradf.com) zur Entwicklung von 7 zu privatisierenden Heilquellen juristisch beraten und Expertengutachten zum Tourismusrecht verfasst.
Der Tourismus ist mit einem Beitrag von über 30 % am BIP und einem Anteil von über 25 % an der Gesamtbeschäftigung einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Griechenland. Bei einer Bevölkerung von 11 Millionen Einwohnern empfängt das Land jährlich ca. 30 Millionen Besucher, mit bislang – trotzt Krise – stetig steigender Besucherzahlen. Dies übt natürlich auch auf Investoren eine enorme Anziehungskraft aus und macht aus Griechenland einen ernst zu nehmenden Tourismusstandort. Hotels, Charterboote, spezielle Einrichtungen, wie bspw. Marinas oder Heilquellen stehen hier im Fokus der Investoren.
In dieser speziellen Dienstleistungsbranche entsteht eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen, die der Rechtsgebietsübergreifenden Betreuung bedürfen. Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Unternehmenskauf, Forderungseinzug, Finanzierungen und deren Absicherung sind nur einige der Rechtsbereiche, die neben speziellen Vorschriften im Tourismus zur Anwendung kommen.
Für Beschäftigte im Hotelgewerbe gilt ein branchenspezifischer landesweiter Arbeitstarifvertrag. Dieser enthält Regelungen zu Mindestgehalt, Zuschüssen und Arbeitsbedingungen. Der gültige Tarifvertrag ist am 27.03.2018 unterzeichnet worden und ist nach Verlängerung bis zum 31.08.2020 gültig.
Sind örtliche Tarifverträge vereinbart, wie beispielsweise auf Rhodos oder auf Kreta, verdrängen diese den landesweiten Tarifvertrag. Bei Regelungslücken sind die Vorschriften des griechischen BGB zu Arbeitsverträgen (Art. 648 ff. gr BGB) anwendbar.
Allotmentverträge werden im griechischen Recht legaldefiniert und gesetzlich folgende Mindestanforderungen an den vertraglichen Inhalt gestellt: Preis, Dauer, Zimmertyp (EZ/DZ) und die vereinbarte Höchst- und Mindestanzahl an Übernachtungen.
Soll ohne Release Periode ein bestimmtes Zimmerkontingent für eine Saison oder einen festen Zeitraum angemietet werden, wird ein Garantievertrag vereinbart.
Für beide Vertragstypen haben die griechischen Gerichte eine überraschende Rechtsprechung entwickelt.
Sollen Zimmerkontingenten langfristig gesichert werden, ohne dass die Hotelimmobilie erworben wird, kann ein passendes Objekt gepachtet und selbst betrieben werden.
Hoteleigentümer, die Ihr Hotel nicht selbst betreiben möchten, können dieses entweder verpachten oder mit einer Hotelgesellschaft einen Managementvertrag abschließen, die dann das Hotel, i.d.R. gegen Anteil am Gewinn und ein Beratugnshonorar, für den Eigentümer betreibt.
Um einen reibungslosen Verlauf dieser Vertragsverhältnisse zu sichern, ist bei der Vertragsgestaltung Rechts- und Branchenkenntnis unabdingbar.
Der Erwerb eines Hotels ist die Investition in eine zweckspezifische Immobilie. Der spezifische Zweck ist der Hotelbetrieb, der mit der Hotelimmobilie direkt verbunden ist. Im Vergleich zu einem „normalen“ Immobilieninvestment, dass in der Folge an einenHauptpächter verpachtet wird, wird hier ein vollständiges Tourismusunternehmen, mit mehreren Sparten erworben. Außer der Vermietung von Zimmern, besteht meistens noch ein Restaurant, eine Bar, Konferenzen, Ausflüge etc. Dritte betreiben eine Autovermietung, ein Spa oder Watersports.
Dies alles ist im Rahmen des Kaufs zu berücksichtigen, zu prüfen und vertraglich abzusichern.
Unabhängig von der Art des Deals ist im Rahmen der rechtlichen Due Diligence eines Hotelkaufs dringend zur Prüfung zumindest folgender Punkte zu raten:
Immobliensituation (Eigentumsverhältnisse, dingliche Belastungen, mit der immobilien in Zshg stehende Verbindlichkeiten)
Genehmigungen (Betriebs-, Umwelt-, Bau-, Brandschutz-, Pool-, F&B-Genehmigung und Sterneklassifizierung)
Langzeitverträge (mit Reiseveranstaltern, technischer Support, Franchise Verträge etc.)
Arbeitsverhältnisse
Rechtstreitigkeiten
Etc.
In Bearbeitung …
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